Erläuterung zu den Richtlinien: Anforderungen in Bezug auf Handgepäck und persönliche Gegenstände (gilt für Flüge mit Boarding am/ab 1. Juli 2026)

Vielen Dank, dass Sie sich für ANA entschieden haben.

Auf von der ANA Group durchgeführten Flügen dürfen Passagiere bis zu zwei Gegenstände mit an Bord nehmen: ein Handgepäckstück und einen persönlichen Gegenstand.

Zum 1. Juli 2026 ändert sich die maximale Größe für persönliche Gegenstände, die auf von der ANA Group durchgeführten Flügen mitgeführt werden dürfen, auf 40 cm x 30 cm x 20 cm.

Um reibungsloses Boarding, pünktliche Abläufe und eine mehr Sicherheit in der Kabine (weniger Risiko von Personenschäden durch herabfallendes Gepäck) zu gewährleisten, bedanken uns für Ihr Verständnis und Ihre Unterstützung bei den nachfolgenden Regeln.

Vielen Dank für Ihr Verständnis und Ihre Unterstützung.

  • *

    Hinweis: Diese Änderung in Bezug auf die Größe betrifft ausschließlich „persönliche Gegenstände“ (z. B. Handtaschen, Schultertaschen). Die Größe des Handgepäckstücks (z. B. Koffer) bleibt unverändert. Bitte sehen Sie sich dazu die Tabelle unten an.

  Handgepäck
(Keine Änderung)
Persönlicher Gegenstand
(Maße geändert)
Typische Beispiele Koffer, Transportboxen usw. Handtaschen, Schultertaschen usw.
Anzahl der Gepäckstücke 1 1
Größe

100 oder mehr Sitzplätze:
Gesamtmaß aller Seitenlängen 115 cm (maximal 55 cm x 40 cm x 25 cm)

Weniger als 100 Sitzplätze:
Gesamtmaß aller Seitenlängen 100 cm (maximal 45 cm x 35 cm x 20 cm)

Maximal 40 cm x 30 cm x 20 cm
(ab 1. Juli 2026)
Gewicht Gesamtgewicht: Bis zu 10 kg
(Gesamtgewicht von Handgepäck und persönlichem Gegenstand)
Wo das Gepäck verstaut werden muss Oberes Gepäckfach/unter dem Sitz vor Ihnen Unter dem Sitz vor Ihnen

Gilt für Flüge mit Boarding am/ab dem 1. Juli 2026

  • Persönliche Gegenstände dürfen maximal Abmessungen von 40 cm x 30 cm x 20 cm haben und müssen unter dem Sitz vor dem Passagier verstaut werden können.

Referenz (gilt für Flüge mit Boarding nach dem 1. April 2026)

  • Passagiere dürfen bis zu zwei Gegenstände in der Kabine mitführen: ein Handgepäckstück und einen persönlichen Gegenstand (z. B. Handtasche, Schultertasche usw.), die ein Gesamtgewicht von 10 kg nicht überschreiten.

  • Persönliche Gegenstände müssen unter dem Sitz vor dem Passagier verstaut werden können.

  • Neben der Einhaltung der Größen- und Gewichtsbeschränkungen werden Passagiere gebeten, nur Gepäck mitzuführen, das sie ohne Hilfe anheben und im Gepäckfach verstauen können.

Diagramm mit den Regeln für Handgepäck.

Diese Aktualisierung basiert auf den branchenweiten Richtlinien für Handgepäck, die von der Scheduled Airlines Association of Japan festgelegt wurden und einer Vorgabe der Luftfahrtbehörde des japanischen Ministeriums für Land, Infrastruktur, Verkehr und Tourismus folgen.

Weitere Angaben zur Größe und Anzahl der zulässigen Handgepäckstücke (z. B. Koffer) finden Sie unter:

1. Juni 2026

All Nippon Airways Co., Ltd.