Änderungen beim Umgang mit Powerbanks (gültig für Flüge ab dem 24. April 2026)

Vielen Dank, dass Sie sich für ANA entschieden haben.

Im Zuge der Änderungen der internationalen Standards der International Civil Aviation Organization (ICAO) und den vom japanischen Ministerium für Land, Infrastruktur, Verkehr und Tourismus veröffentlichten Änderungen der Richtlinien werden auch die Regelungen bezüglich der Anzahl von Powerbanks, die mit an Bord genommen werden dürfen, sowie hinsichtlich des Aufladens wie folgt geändert.

  • Darf nicht im aufgegebenen Gepäck mitgenommen werden.

  • Die Wattstundenzahl darf höchstens 160 Wh betragen.

  • Es dürfen maximal 2 Powerbanks pro Person mitgenommen werden.

  • Um Kurzschlüsse zu vermeiden, schützen Sie die Kontakte bitte mit Klebeband oder legen Sie sie in einen Plastikbeutel, um eine ordnungsgemäße Isolierung sicherzustellen.

  • Das Laden von Powerbanks über die Steckdosen an Bord ist untersagt.

  • Verwenden Sie keine Powerbanks, um andere elektronische Geräte aufzuladen.

Wir bedanken uns für Ihr Verständnis und Ihre Mitwirkung und arbeiten stets daran, Ihnen angenehme und komfortable Flüge zu bieten.

14. April 2026
All Nippon Airways Co., Ltd.