Gepäckkontrollen bei der Abreise von deutschen Flughäfen

Passagiergepäck, das einen deutschen Flughafen verlässt, wird stichprobenartig kontrolliert

Aufgrund von gesetzlichen Bestimmungen kann Gepäck, das einen deutschen Flughafen verlässt, einer stichprobenartigen Prüfung durch die Bundespolizei unterzogen werden.

Wenn die Bundespolizei eine erneute Prüfung Ihres Gepäcks als notwendig erachtet, kann ein Beamter es durchsuchen. Bitte beachten Sie, dass verschlossenes Gepäck nach Ermessen der Behörden ohne Vorankündigung beim Gepäckeigentümer oder der Fluggesellschaft durchsucht werden kann.

Bitte beachten Sie, dass ANA nicht für Schäden (einschließlich Schäden an Schlössern) oder die Konfiszierung von Gegenständen haftet, die aus Inspektionen der Bundespolizei resultieren.