Die Mitnahme von Flüssigkeiten, Aerosolen und Gelen an Bord von Flugzeugen ist durch die Verordnungen der Internationalen Zivilluftfahrtorganisation (ICAO) eingeschränkt. Die Beschränkungen hinsichtlich der Mitnahme von Flüssigkeiten, Aerosolen und Gelen an Bord für Länder und Regionen, in denen ANA Flüge durchgeführt werden, sind nachfolgend beschrieben.
Die Bestimmungen gelten für Flüge aus den folgenden Ländern.
Die folgenden Einschränkungen (1–3) gelten für die Mitnahme von Flüssigkeiten, Aerosolen und Gelen an Bord.
Medikamente, Säuglings-/Babynahrung und Nahrungsmittel für besondere Ernährungsbedürfnisse dürfen mit an Bord genommen werden, ohne dass diese in einem transparenten Kunststoffbeutel verstaut werden müssen.
Babymilch und Babynahrung sind jedoch nur für Passagiere erlaubt, die mit einem Baby reisen.
Für Medikamente kann bei der Sicherheitskontrolle die Vorlage eines Rezepts oder ärztlichen Attests verlangt werden, auf dem der Name der Erkrankung usw. angegeben ist.
Muttermilch kann auch dann mit an Bord genommen werden, wenn kein Baby zusammen mit dem Passagier verreist.
Diese muss jedoch bei der Sicherheitskontrolle dem Sicherheitspersonal vorgezeigt werden.
Flüssigkeiten, Aerosole und Gele, die in einem Duty-Free-Shop am Abflughafen gekauft wurden, dürfen mit an Bord genommen werden. Allerdings gelten je nach Land möglicherweise folgende Bedingungen.
Behälter mit flüssigem Handdesinfektionsmittel mit einem Fassungsvermögen von jeweils maximal 350 ml können mit an Bord genommen werden.
Allerdings gelten beim Umstieg auf einen weiteren internationalen Flug nach Ankunft in Japan Einschränkungen für mitgeführte Flüssigkeiten in Behältern mit einem Fassungsvermögen von mehr als 100 ml.