Obwohl wir sehr sorgfältig mit Ihrem Gepäck umgehen, bis es den Zielort erreicht, kann es in einigen Fällen leider zu Schäden kommen.
Wir entschuldigen uns für die Unannehmlichkeiten, die betroffenen Passagieren daraus entstehen.
Nach diesem bedauerlichen Vorfall wird ANA in bestem Wissen und Gewissen Maßnahmen ergreifen, um das Problem zu lösen.
Wenn Sie Schäden an Ihrem aufgegebenen Gepäck feststellen, melden Sie dies bitte umgehend dem ANA Personal.
Wenn Sie nach dem Verlassen des Flughafens Schäden an Ihrem aufgegebenen Gepäck feststellen, überprüfen Sie bitte, ob der Haftungsausschluss auf Ihren Fall zutrifft oder nicht. Bitte melden Sie den Schaden innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Frist.
Entsprechend den Beförderungsbedingungen, muss die Schadensmeldung schriftlich erfolgen (Gepäckschadensformular).
Wenn Sie die Meldung telefonisch vornehmen , müssen Sie zusätzlich ein Gepäckschadensformular einreichen.
Bitte beachten Sie, dass Sie für die Versandkosten der Erklärung selbst aufkommen müssen.
Innerhalb von sieben Tagen nach Ankunft Ihres Fluges
Generell wird, wenn das Gepäck, für eine Ausgleichsleistung infrage kommt, eine Reparatur angeboten. Je nach Ausmaß des Schadens und der erforderlichen Reparaturzeit können wir weitere Optionen anbieten.
Wir behandeln Ihr Gepäck mit Sorgfalt. Es ist jedoch möglich, dass Ihr aufgegebenes Gepäck Zeichen von Abnutzung aufweist, die durch die normale Handhabung des Gepäcks entstehen.
Wir haften nicht für:
Dellen
Schmutz
Risse
Verschlissene Räder
Verlust von vorstehenden Teilen
Beschädigung von vorstehenden Teilen
Obwohl wir sehr sorgfältig mit Ihrem Gepäck umgehen, bis es das Ziel erreicht, kann es in einigen Fällen leider verloren gehen.
Wir entschuldigen uns für die Unannehmlichkeiten, die betroffenen Passagieren daraus entstehen.
Nach diesem bedauerlichen Vorfall wird ANA in bestem Wissen und Gewissen Maßnahmen ergreifen, um das Problem zu lösen.
Innerhalb von 21 Tagen ab dem Tag nach Ihrer Ankunft
Bitte befolgen Sie unseren Ablauf für fehlendes Gepäck. Bitte nutzen Sie eine der folgenden Methoden zur Benachrichtigung:
Sie können den Status Ihres Gepäcks über das Gepäcksuchsystem(nur auf Englisch) überprüfen.
Hierfür wird Ihre Referenznummer sowie Ihr Nachname benötigt.
Wenn Sie keine Referenznummer haben, wenden Sie sich bitte an einen Mitarbeiter an Ihrem Ankunftsflughafen.
Wenn das Gepäck gefunden wurde, wird es an den Bestimmungsort geliefert.
Um nach dem Gepäck zu suchen, bitten wir Sie möglicherweise um Angaben zum Inhalt des Gepäcks, entweder mündlich oder schriftlich (Angaben zum Inhalt). Diese Angaben können auch als Grundlage für eine Entschädigung herangezogen werden.
Wenn das Gepäck bei der Suche nicht gefunden wird, entschädigt ANA Sie gemäß den Beförderungsbedingungen innerhalb von 30 bis 45 Tagen nach Ihrer Ankunft oder der Meldung des fehlenden Gepäcks.
Nach der Ankunft muss jeder Passagier das aufgegebene Gepäck an der Gepäckausgabe unter Abgleich der Nummern der Gepäckaufkleber abholen und die Zollabfertigung durchlaufen.
Wenn Sie den Flughafen verlassen, ohne Ihr Gepäck abzuholen, oder versehentlich das falsche Gepäck mitnehmen, wenden Sie sich bitte umgehend an den Ankunftsflughafen.
Die Zollabfertigung muss auf eine der folgenden Arten durchlaufen werden: Bei Einsatz eines Zollabfertigungsbeauftragten/Bevollmächtigten wird das Gepäckstück nach der Zollabfertigung an die angegebene Adresse geliefert.
Beachten Sie jedoch, dass Fluggäste für alle Versandkosten aufkommen müssen.
Vergessene Gegenstände, die in der Kabine gefunden werden, werden für einen bestimmten Zeitraum am Ankunftsflughafen aufbewahrt.
Wenn Ihr Gegenstand gefunden wird, liefern wir ihn an eine von Ihnen angegebene Adresse. Beachten Sie jedoch, dass Fluggäste für alle Versandkosten aufkommen müssen.
Gegenstände, die auf dem Flughafengelände und nicht in der Kabine gefunden werden, können am Flughafen oder in einer Polizeistation aufbewahrt werden. Wenn Sie der Meinung sind, dass Sie während Ihres Aufenthalts an einer solchen Stelle einen Gegenstand verloren haben, geben Sie bitte die Kontaktdaten des Flughafengebäudes und der Polizeistation an und stellen Sie dann eine Anfrage.
Hier finden Sie die Kontaktdaten der Flughäfen für beschädigte, fehlende, verloren gegangene oder zurückgelassene Gegenstände.