Diese Seite enthält Informationen zu den geltenden Einschränkungen für alle Flüge. Es gibt bestimmte Gegenstände, die auf internationalen Flügen nicht an Bord mitgeführt oder aufgegeben werden dürfen. Bitte überprüfen Sie vor der Ankunft am Flughafen, auf welche Gegenstände dies zutrifft.
Bitte beachten Sie, dass es gesetzlich verboten ist, Gefahrgüter aufzugeben oder an Bord mitzuführen. (Je nach den Gesetzen und Vorschriften des jeweiligen Landes kann ein Verstoß strafrechtliche Konsequenzen oder Geldbußen nach sich ziehen.)
Bitte entsorgen Sie alle mitgeführten Gefahrgüter im Container für zurückgelassene Gegenstände vor der Sicherheitskontrolle.
Sprengstoff (Feuerwerkskörper, nicht explodierte Sprengkörper usw.), entzündbare Stoffe (z. B. große Mengen Streichhölzer, Feuerzeugbenzin, Campingkocher/Haushaltsöfen und alkoholische Getränke mit mehr als 70 % Alkohol), komprimierte Gase (z. B. Gaskartuschen für Gaskocher, Sauerstoffkanister für Sportzwecke und Anti-Staubsprays), giftige Stoffe (z. B. Insektizide), ätzende Stoffe*, radioaktive Stoffe, ferromagnetische Stoffe, oxidierende Stoffe*, schädliche oder reizende Stoffe und alle anderen Gegenstände, die das Flugzeug selbst und/oder die Personen und Gegenstände an Bord gefährden oder Probleme verursachen können.
* Bleichmittel gelten als ätzende oder oxidierende Stoffe und dürfen daher nicht aufgegeben oder an Bord mitgeführt werden.
Diese Seite enthält Informationen zu den geltenden Einschränkungen für alle Flüge. Die hier aufgeführten Gegenstände können im Handgepäck oder im aufgegebenen Gepäck mitgeführt werden, wenn bestimmte Bedingungen erfüllt sind.