Gegenstände, die nicht an Bord mitgeführt werden dürfen

Gegenstände, die nicht an Bord mitgeführt werden dürfen (Internationale Flüge)

Diese Seite enthält Informationen zu den geltenden Einschränkungen für alle Flüge. Für internationale Flüge können je nach den Bestimmungen im Abflugland Einschränkungen gelten. Bitte informieren Sie sich ebenso über die Vorschriften der einzelnen Länder.

Hinweise

  • Wenn ein Codeshare-Flug oder ein von einer anderen Fluggesellschaft durchgeführter Flug Teil Ihrer Reiseroute ist, gelten unter Umständen die Gepäckbestimmungen der anderen Fluggesellschaft.
  • Bitte beachten Sie, dass die Beförderung abgelehnt werden kann, wenn bis zum Abflug nicht zweifelsfrei ermittelt werden kann, ob ein Gegenstand im Flugzeug befördert werden darf.
  • In einigen Ländern und Regionen können Einschränkungen für das Mitführen und Aufgeben von anderen als den unten aufgeführten Gegenständen gelten.

Gegenstände, die nicht an Bord mitgeführt werden dürfen

Folgende Gegenstände dürfen nicht an Bord eines Flugzeugs mitgenommen werden, unabhängig von ihrer Art: Alle Klingen (einschließlich Messer, Scheren, Rasiermesser, Äxte, Hippen und Meißel bzw. Stechbeitel); Werkzeuge, Eislaufschuhe, Schläger, Golfschläger und andere Gegenstände, die als potenzielle Waffen angesehen werden sowie Ski-Wachse/Sprays. (Bei Golfschlägern darf nicht einmal ein Golfschläger aus Holz und Eisen sowie Putter-Golfschläger an Bord mitgeführt werden.)

Messer
Scheren
Schneidwerkzeuge
Eispickel
Schraubenzieher
Armeemesser
Schläger, Golfschläger
Waffen, Schusswaffen
  • Waffenähnliche Gegenstände wie Spielzeugpistolen dürfen nicht an Bord mitgeführt werden.
  • Gegenstände wie Messer beim Boarding bei sich zu tragen, verstößt gegen das Zivilluftfahrtgesetz (Civil Aeronautics Act) und kann zu einer Freiheitsstrafe von bis zu 2 Jahren oder einer Geldstrafe von bis zu 1.000.000 JPY führen.