Flughafen Frankfurt

Reisen zum und vom Flughafen Frankfurt

Auf dieser Seite finden Sie die Informationen, die Sie benötigen, um sich im Internationalen Flughafen Frankfurt orientieren und Ihr Reiseziel finden zu können.

Orientierungshilfe für den Flughafen Frankfurt

Karten der Ankunfts- und Abflugterminals und andere Informationen für Orientierung im Internationalen Flughafen Frankfurt.

Ankunftsterminal

Karte der Ankunftsterminals des Frankfurter Flughafens
Informationen zur Flughafenkarte

Von ANA durchgeführte Flüge kommen an Terminal 1 des Flughafens Frankfurt an. Auf Ebene 3 (Halle B) von Terminal 1 befinden sich Passkontrolle, Zollabfertigung (1), Rolltreppen und Aufzüge.

Auf Ebene 2 (Halle B) befinden sich ein Informationsschalter, eine Wechselstube, der Regionalbahnhof der S-Bahn, ein Durchgang zum Fernbahnhof, Rolltreppen und Aufzüge.

Auf Ebene 1 finden Sie in Halle C und B jeweils einen Gepäckausgabebereich und die Zollabfertigung (2). Außerdem gibt es einen Informationsschalter, Rolltreppen und Aufzüge. In der Nähe von Ausgang 6 befinden sich eine Wechselstube, ein Bahnhof, Bushaltestellen und Taxistände.

Einreisekontrolle

Für Deutschland ist keine Einreisekarte erforderlich. Weitere Informationen zu Reisen in bzw. zwischen Schengen-Staaten finden Sie in den Besonderen Hinweisen .

Zollabfertigung

Aufgegebenes Gepäck wird an der Zollabfertigung 1 und 2 kontrolliert.

Unbegleitete Minderjährige
  • Reisende unter 18 Jahren, die ohne ein Elternteil bzw. einen Erziehungsberechtigen von oder nach Deutschland reisen, benötigen eine Einverständniserklärung.
  • Gemäß den gesetzlichen Bestimmungen Deutschlands müssen minderjährige Personen, die unter 18 Jahren sind und allein nach Deutschland einreisen oder aus Deutschland ausreisen (gilt auch für Transitpassagiere), eine von einem Elternteil oder gesetzlichen Vormund unterschriebene Einverständniserklärung vorweisen können.
    • Betroffene Passagiere sollten sich an die nächstgelegene deutsche Botschaft, ein deutsches Konsulat oder einen Honorarkonsul wenden. Wenn Ihr Wohnsitz sich in Deutschland befindet, kontaktieren Sie bitte die nächstgelegene Bundespolizeidirektion oder eine entsprechende öffentliche Einrichtung.
    • Zusätzlich zu den oben genannten Bestimmungen müssen allein reisende Passagiere im Alter von 5 bis 11 Jahren mit dem Junior Pilot-Programm von ANA reisen.

Abflugterminal

Karte der Abflugterminals des Frankfurter Flughafens
Informationen zur Flughafenkarte

Von ANA durchgeführte Flüge gehen von Terminal 1 des Flughafens Frankfurt ab.

Die ANA Check-in Schalter (450 bis 452) befinden sich in Halle B auf Ebene 2 von Terminal 1, nicht weit von Eingang 4. In Halle C befindet sich ein Schalter für die Steuerrückerstattung.
Nicht weit vom Boarding Gate befinden sich die Lufthansa Business Lounge, die Lufthansa Senator Lounge sowie ein Raucherbereich.

Hier können Sie die Flughafen-Lounges einsehen.

Check-in
  • Bitte nutzen Sie die Check-in-Automaten, um einzuchecken (Ausstellen der Bordkarte) und den Gepäckanhänger auszudrucken.
  • Hier finden Sie Informationen zu Check-in-Automaten und Check-in-Schalter.
Gepäckaufgabe
  • Bitte befestigen Sie den Gepäckanhänger aus dem Check-in-Automaten an Ihrem(/n) Gepäckstück(en) und begeben Sie sich zu den Gepäckabgabeautomaten in Halle B (Nr. 453-461 / Nr. 471-474) oder zu den ANA Check-in-Schaltern.
  • Hier finden Sie Informationen zu Gepäckaufgabe-Automaten.
Mehrwertsteuer-Rückerstattungen

Auf in Deutschland oder anderen EU-Ländern gekaufte Artikel wird Mehrwertsteuer (MwSt.) erhoben, deren Erstattung Besuchende beantragen können.

  • * Die Ausstellung der erforderlichen Formulare für die Mehrwertsteuer-Rückerstattung wird nicht von allen Geschäften angeboten. Bitte informieren Sie sich im Geschäft über den Umgang mit steuerfreien Einkäufen.
Beim Kauf von Waren

Fragen Sie nach der Ausstellung eines STEUERRÜCKERSTATTUNGSSCHECKS bei Einzelhandelsgeschäften.

Steuerrückerstattungsverfahren
Für Gegenstände im aufgegebenen Gepäck
  1. Führen Sie den Check-in-Vorgang an einem Check-in-Automaten oder am ANA Check-in-Schalter durch und befestigen Sie einen Gepäckanhänger an Ihrem aufzugebenden Gepäck.
  2. Begeben Sie sich mit Ihrem aufzugebenden Gepäck mit Gepäckanhänger zum Zollschalter.
    Beantragen Sie die Steuerbefreiung und lassen Sie die Steuerbefreiungsdokumente mit einem Stempel versehen.
    • * Bitte lassen Sie Ihr Gepäck am Zollschalter prüfen.
  3. Bitte gehen Sie zum Schalter für die Mehrwertsteuer-Rückerstattung, um den Erstattungsvorgang abzuschließen.
Für Gegenstände im Handgepäck
  1. Beantragen Sie nach der Einreisekontrolle die Mehrwertsteuer-Rückerstattung am Zollschalter und lassen Sie Ihre Dokumente abstempeln.
  2. Bitte gehen Sie zum Schalter für die Mehrwertsteuer-Rückerstattung, um den Erstattungsvorgang abzuschließen.
    • * Aktuelle Informationen entnehmen Sie bitte den Zollinformationen der einzelnen Länder.
„Fast-Track“-Sicherheitskontrolle

Einige Reisende haben Anspruch auf die „Fast-Track“-Sicherheitskontrolle. Reisende sollten nach den „Gold Track“-Schildern Ausschau halten.

Berechtigte Passagiere

  • First Class
  • Business Class
  • Diamond Service-Mitglieder
  • Platinum Service-Mitglieder
  • Super Flyers-Mitglieder
  • Star Alliance Gold-Mitglieder

Transit

Der kostenlose Shuttle-Service „SkyLine“ verbindet die Terminals 1 und 2 des Flughafens.

  • Die Fahrt von Terminal 1 (A, Z) zu Terminal 1 (B, C) dauert etwa 1 Minute.
  • Die Fahrt von Terminal 1 (B, C) zu Terminal 2 (D, E) dauert etwa 2 Minuten.
  • Lufthansa und Austrian Airlines nutzen denselben Terminal 1 wie ANA.
Übersicht über Shuttle-Service des Frankfurter Flughafens
Informationen zur Flughafenkarte

Der Service SkyLine verbindet die verschiedenen Bereiche von Terminal 1 und 2. Die Haltestellen A/Z, B und C befinden sich auf Ebene 4 von Terminal 1, die Haltestelle D/E befindet sich auf Ebene 4 von Terminal 2.

Neben Terminal 1 befinden sich das Sheraton Frankfurt Airport Hotel & Conference Center, das Frankfurt Airport Center und Parkplätze sowie ein Durchgang zum AiRail Terminal und zum Fernbahnhof.

Anschlussflüge von ANA zu anderen Fluggesellschaften
Karte des Frankfurter Flughafens für Transit von ANA
Informationen zur Flughafenkarte
  • Auf Ebene 3 befinden sich ein Informationsschalter und die Lufthansa-Lounge.
    Hier können Sie die Flughafen-Lounges einsehen.
  • Auf Ebene 2 befinden sich eine Wechselstube, ein Informationsschalter, ANA-Check-in-Schalter, der Regionalbahnhof der S-Bahn, der Durchgang zum Fernbahnhof sowie Rolltreppen und Aufzüge.
  • Auf Ebene 1 (Halle B/C) von Terminal 1 befindet sich der Gepäckausgabebereich.

Passagiere mit innerdeutschen Anschlussflügen oder Anschlussflügen in ein Schengen-Land müssen sich zur Einreise- und Zollkontrolle auf Ebene 3 (Halle B) von Terminal 1 begeben.

  • Nach dem Durchlaufen der Einreise- und Zollkontrolle nehmen Passagiere mit Anschlussflug von A/Z in Terminal 1 oder D/E die Rolltreppe nach oben zur SkyLine-Haltestelle B.
  • Passagiere mit Anschlussflug von Halle B begeben sich hinunter zur Ebene 2 (Abflüge).
  • Passagiere mit Anschlussflug von Gates A müssen die Sicherheitskontrolle oder die priorisierte Sicherheitskontrolle auf Ebene 2 durchlaufen und sich dann zu Gates A begeben.
    • Hinweis: Bei Anschlussflügen von Gates A1 bis 69 müssen Sie mit dem Aufzug ins Untergeschoss fahren und durch den Verbindungstunnel zu den Gates gehen.
  • Passagiere, die an Gates C ankommen und zur Halle A/Z oder D/E müssen, begeben sich bitte zur SkyLine-Haltestelle C.

Passagiere mit Anschlussflug in ein Nicht-Schengen-Land müssen nicht in Deutschland einreisen.

  • Passagiere mit Anschlussflug von Gates B müssen sich zur Sicherheitskontrolle oder priorisierten Sicherheitskontrolle auf Ebene 3 begeben, mit dem Aufzug nach unten zur Ebene 2 fahren und zum Boarding Gate gehen.
  • Passagiere mit Anschlussflug von Gates C müssen von Ebene 3 zur Halle C gehen.
  • Passagiere mit Anschlussflug von Gates D/E in Terminal 2 oder Z11 bis 25 sollten mit SkyLine zur entsprechenden Haltestelle fahren.
Anschlussflüge von anderen Fluggesellschaften zu ANA
Karte des Flughafens Frankfurt für Transit von anderen Fluggesellschaften zu ANA
Informationen zur Flughafenkarte

Passagiere, die an den Gates A (A1 bis 69 und Bussteig) ankommen, nehmen bitte den Aufzug neben A15 in die unterirdische Ebene, laufen durch den Verbindungstunnel und weiter bis zu den Gates B. Passagiere, die aus Deutschland oder einem Schengen-Land in den Gate-Bereichen C, D oder E ankommen und nicht über eine Bordkarte für den Weiterflug verfügen, wenden sich für den Check-in bitte an die ANA Check-in Schalter (450 bis 452) in Halle B, Ebene 2, Terminal 1. Nach dem Check-in gehen Sie bitte durch die Sicherheits- und Einreisekontrolle und begeben sich dann zu Ihrem Gate im Bereich B. Auf Ebene 2 gibt es einen Informationsschalter, die Lufthansa Business Lounge, die Lufthansa Senator Lounge, Rolltreppen und Aufzüge. Auf Ebene 3 (Halle B) von Terminal 1 gibt es einen Informationsschalter, eine Sicherheitskontrolle und die priorisierte Sicherheitskontrolle. Passagiere mit Anschlussflug aus einem Nicht-Schengen-Land, die an den Gates D oder E in Terminal 2 oder an Gates Z ankommen, müssen mit der SkyLine zu den Gates B oder C in Terminal 1 fahren, ohne in Deutschland einzureisen und dann zur Sicherheitskontrolle gehen.

Hinweise für den Flughafen Frankfurt

Reisen zwischen Schengen-Ländern

Mit der Gründung der EU und dem Schengener Abkommen haben sich die Ein- und Ausreiseverfahren in Europa deutlich vereinfacht. Reist man als japanischer Staatsbürger in eines der Schengen-Länder ein, gelten alle weiteren Flüge innerhalb des Schengen-Raums als „Inlandsflüge“. Die folgenden Ein- und Ausreiseverfahren gelten für Passagiere, die von einem Schengen-Land in ein anderes Schengen-Land reisen.

  • Einreise:
    • Die Einreisekontrolle wird nur im ersten Ankunftsland vorgenommen.
    • Die Zollkontrolle des Handgepäcks wird im ersten Ankunftsland im Schengen-Raum vorgenommen, das aufgegebene Gepäck wird am Zielort kontrolliert.
  • Abflug:
    • Die Ausreisekontrolle wird nur im letzten Land des Schengen-Raums vorgenommen, aus dem Sie ausreisen.
    • Die Zollkontrolle erfolgt im Zielland.

Hinweis: Eventuell nimmt die Einreise- bzw. Ausreisekontrolle mehr Zeit in Anspruch, wenn der Passagier nicht über eine Einverständniserklärung verfügt. Die Einreise in das bzw. Ausreise aus dem Land kann nicht allein durch Vorlage dieser Erklärung garantiert werden; die Entscheidung liegt im Ermessen des zuständigen Beamten der Einreisekontrolle.

Visum

Passagiere, die ihr Visum nach der Ankunft in einem anderen Schengen-Land als Deutschland erhalten möchten, benötigen bei der Einreise nach Deutschland ein Schengen-Visum. Betroffene Passagiere sollten sich an die nächstgelegene deutsche Botschaft oder ein deutsches Konsulat wenden.