Auf dieser Seite finden Sie die Informationen, die Sie benötigen, um sich im Internationalen Flughafen Frankfurt orientieren und Ihr Reiseziel finden zu können.
Karten der Ankunfts- und Abflugterminals und andere Informationen für Orientierung im Internationalen Flughafen Frankfurt.
Von ANA durchgeführte Flüge kommen an Terminal 1 des Flughafens Frankfurt an. Auf Ebene 3 (Halle B) von Terminal 1 befinden sich Passkontrolle, Zollabfertigung (1), Rolltreppen und Aufzüge.
Auf Ebene 2 (Halle B) befinden sich ein Informationsschalter, eine Wechselstube, der Regionalbahnhof der S-Bahn, ein Durchgang zum Fernbahnhof, Rolltreppen und Aufzüge.
Auf Ebene 1 finden Sie in Halle C und B jeweils einen Gepäckausgabebereich und die Zollabfertigung (2). Außerdem gibt es einen Informationsschalter, Rolltreppen und Aufzüge. In der Nähe von Ausgang 6 befinden sich eine Wechselstube, ein Bahnhof, Bushaltestellen und Taxistände.
Für Deutschland ist keine Einreisekarte erforderlich. Weitere Informationen zu Reisen in bzw. zwischen Schengen-Staaten finden Sie in den Besonderen Hinweisen .
Aufgegebenes Gepäck wird an der Zollabfertigung 1 und 2 kontrolliert.
Von ANA durchgeführte Flüge gehen von Terminal 1 des Flughafens Frankfurt ab.
Die ANA Check-in Schalter (450 bis 452) befinden sich in Halle B auf Ebene 2 von Terminal 1, nicht weit von Eingang 4. In Halle C befindet sich ein Schalter für die Steuerrückerstattung.
Nicht weit vom Boarding Gate befinden sich die Lufthansa Business Lounge, die Lufthansa Senator Lounge sowie ein Raucherbereich.
Hier können Sie die Flughafen-Lounges einsehen.
Auf in Deutschland oder anderen EU-Ländern gekaufte Artikel wird Mehrwertsteuer (MwSt.) erhoben, deren Erstattung Besuchende beantragen können.
Fragen Sie nach der Ausstellung eines STEUERRÜCKERSTATTUNGSSCHECKS bei Einzelhandelsgeschäften.
Einige Reisende haben Anspruch auf die „Fast-Track“-Sicherheitskontrolle. Reisende sollten nach den „Gold Track“-Schildern Ausschau halten.
Berechtigte Passagiere
Der kostenlose Shuttle-Service „SkyLine“ verbindet die Terminals 1 und 2 des Flughafens.
Der Service SkyLine verbindet die verschiedenen Bereiche von Terminal 1 und 2. Die Haltestellen A/Z, B und C befinden sich auf Ebene 4 von Terminal 1, die Haltestelle D/E befindet sich auf Ebene 4 von Terminal 2.
Neben Terminal 1 befinden sich das Sheraton Frankfurt Airport Hotel & Conference Center, das Frankfurt Airport Center und Parkplätze sowie ein Durchgang zum AiRail Terminal und zum Fernbahnhof.
Passagiere mit innerdeutschen Anschlussflügen oder Anschlussflügen in ein Schengen-Land müssen sich zur Einreise- und Zollkontrolle auf Ebene 3 (Halle B) von Terminal 1 begeben.
Passagiere mit Anschlussflug in ein Nicht-Schengen-Land müssen nicht in Deutschland einreisen.
Passagiere, die an den Gates A (A1 bis 69 und Bussteig) ankommen, nehmen bitte den Aufzug neben A15 in die unterirdische Ebene, laufen durch den Verbindungstunnel und weiter bis zu den Gates B. Passagiere, die aus Deutschland oder einem Schengen-Land in den Gate-Bereichen C, D oder E ankommen und nicht über eine Bordkarte für den Weiterflug verfügen, wenden sich für den Check-in bitte an die ANA Check-in Schalter (450 bis 452) in Halle B, Ebene 2, Terminal 1. Nach dem Check-in gehen Sie bitte durch die Sicherheits- und Einreisekontrolle und begeben sich dann zu Ihrem Gate im Bereich B. Auf Ebene 2 gibt es einen Informationsschalter, die Lufthansa Business Lounge, die Lufthansa Senator Lounge, Rolltreppen und Aufzüge. Auf Ebene 3 (Halle B) von Terminal 1 gibt es einen Informationsschalter, eine Sicherheitskontrolle und die priorisierte Sicherheitskontrolle. Passagiere mit Anschlussflug aus einem Nicht-Schengen-Land, die an den Gates D oder E in Terminal 2 oder an Gates Z ankommen, müssen mit der SkyLine zu den Gates B oder C in Terminal 1 fahren, ohne in Deutschland einzureisen und dann zur Sicherheitskontrolle gehen.
Mit der Gründung der EU und dem Schengener Abkommen haben sich die Ein- und Ausreiseverfahren in Europa deutlich vereinfacht. Reist man als japanischer Staatsbürger in eines der Schengen-Länder ein, gelten alle weiteren Flüge innerhalb des Schengen-Raums als „Inlandsflüge“. Die folgenden Ein- und Ausreiseverfahren gelten für Passagiere, die von einem Schengen-Land in ein anderes Schengen-Land reisen.
Hinweis: Eventuell nimmt die Einreise- bzw. Ausreisekontrolle mehr Zeit in Anspruch, wenn der Passagier nicht über eine Einverständniserklärung verfügt. Die Einreise in das bzw. Ausreise aus dem Land kann nicht allein durch Vorlage dieser Erklärung garantiert werden; die Entscheidung liegt im Ermessen des zuständigen Beamten der Einreisekontrolle.
Passagiere, die ihr Visum nach der Ankunft in einem anderen Schengen-Land als Deutschland erhalten möchten, benötigen bei der Einreise nach Deutschland ein Schengen-Visum. Betroffene Passagiere sollten sich an die nächstgelegene deutsche Botschaft oder ein deutsches Konsulat wenden.