Handgepäck

Informationen für Handgepäck und Vorschriften an Bord

Hier finden Sie Richtlinien für Handgepäck und andere Gegenstände sowie die Verwendung dieser Gegenstände an Bord des Flugzeugs.

Hinweise zum Mitführen von Gepäck und anderen Gegenständen

Die meisten Passagiere können eine große Tasche und einen persönlichen Gegenstand (Handtasche, Regenschirm, Kamera usw.) an Bord mitbringen.

  • Wenn Ihre Reiseroute einen Flug von einer anderen Fluggesellschaft umfasst, gelten möglicherweise auch die Gepäckbestimmungen dieser Fluggesellschaft. Dies umfasst Codeshare-Flüge – die gemeinsame Nutzung eines Flugzeugs durch zwei oder mehr Fluggesellschaften – die ANA-Flugnummern verwenden. Weitere Informationen finden Sie unter Codeshare-Gepäckinformationen.
  • Bitte beachten Sie, dass die Beförderung abgelehnt werden kann, wenn bis zum Abflug nicht zweifelsfrei ermittelt werden kann, ob ein Gegenstand im Flugzeug befördert werden darf.
  • Ein Gepäck mit der unten angegebenen Größe, kann als aufgegebenes Gepäck transportiert werden, wenn die Größe nicht für die Kabine geeignet ist. Bitte geben Sie jegliches Gepäck (Tragetasche, Kinderwagen, Jutesack usw.) auf, dass die folgende Grüße überschreitet.
  • Wenn Sie Gepäck mit an Bord nehmen, das die Freigepäckmenge für Handgepäck überschreitet, kann dies zu Verspätungen oder zur Stornierung Ihres Fluges führen. Um Ihre Reise angenehm und sicher zu gestalten, checken Sie bitte das Gepäck ein, das die zulässige Größe für Handgepäck überschreitet, bevor Sie die Sicherheitskontrolle passieren.

Größen- und Gewichtsbeschränkungen

Handgepäck beschränkt sich auf Gegenstände, die Sie im oberen Gepäckfach oder unter dem Sitz vor Ihnen verstauen können. Dieses darf folgende Grenzwerte nicht überschreiten:

Gewicht

Gesamtgewicht von 10 kg oder weniger

Größe

Die Gesamtabmessungen (Länge, Breite, Höhe) dürfen nicht mehr als 115 cm sein
wobei die Länge jeder Seite nicht
55 cm x 40 cm x 25 cm überschreiten darf

  • * Einschließlich Rollen und Griff
  • * Persönliche Gegenstände dürfen nur an Bord mitgenommen werden, wenn sie unter dem Sitz vor Ihnen verstaut werden können. (z. B. Handtaschen, Schultertaschen usw.)
Anzahl der Gepäckstücke

Bis zu 1 Handgepäckstück
und
1 persönlicher Gegenstand pro Passagier

  • * Bei Gegenständen, die nicht im Gepäck oder persönlichen Gegenständen enthalten sind (Gegenstände, die zusätzlich zu den oben genannten Gegenständen mitgeführt werden können), beachten Sie bitte die untenstehenden „Beispiele für Gegenstände, die nicht als persönliche Gegenstände gezählt werden.“

Beispiele für Gegenstände, die nicht zu den persönlichen Gegenständen gehören

  • Mantel
  • Schirm
  • Kindersitz, der während des Fluges am Sitz befestigt wird
  • Krücken, Gehstöcke, Arm- und Beinprothesen, die von Personen mit Behinderungen/Einschränkungen verwendet werden
  • Blindenhunde, Assistenzhunde und Gehörlosenhunde, die Menschen mit Behinderungen/Einschränkungen begleiten
  • Taschen mit für den Flug erforderlichen Artikeln für Kleinkinder oder Kinder 
  • Tragbare Wiege für Kleinkinder oder Kinder
  • Andere Artikel, deren Mitnahme an Bord von ANA ausdrücklich genehmigt wird

Hinweise:

  • Je nach Flugzeugtyp und Größe des Stauraums werden einige Gegenstände möglicherweise nicht als Handgepäck akzeptiert, selbst wenn sie die Größen- und Gewichtsbeschränkungen erfüllen.
  • Große Stative: Stative, die eingeklappt länger als 60 cm sind, können nicht an Bord mitgeführt werden.
  • Wenn die Größe Ihres Handgepäcks die Höchstgrenze für Handgepäck überschreitet, muss ein zusätzlicher Sitzplatz erworben werden.
    • Wenn Sie einen Kontrabass in die Kabine mitnehmen möchten, ist das in der Economy Class möglich.
  • Bitte sehen Sie davon ab, Kameras an den Fenstern oder Blenden des Flugzeugs zu befestigen, da dies das Flugzeug bei der Anbringung oder Entfernung beschädigen könnte. Darüberhinaus können hierdurch z. B. bei Turbulenzen Verletzungen von Ihnen oder anderen Passagieren hervorgerufen werden.
  • Bitte beachten Sie, dass der Transport abgelehnt werden kann, wenn vor dem Abflug nicht zweifelsfrei nachgewiesen werden kann, ob ein Gepäckstück im Flugzeug transportiert werden kann.
  • Bitte wenden Sie sich telefonisch an ANA oder an das Personal am Schalter, wenn Sie Fragen dazu haben, ob ein Artikel an Bord mitgeführt werden kann.

Mitnahme von Flüssigkeiten, Aerosolen und Gelen

Alle Flüssigkeiten, Aerosole und Gele müssen in Behältern mit einer Kapazität von maximal 100 ml transportiert werden.

Behälter mit einer größeren Kapazität, auch wenn der Inhalt weniger als 100 ml beträgt, müssen im aufgegebenen Gepäck verstaut werden.

Diese Behälter müssen in einem transparenten, wiederverschließbaren Plastikbeutel mit einem Fassungsvermögen von höchstens einem Liter (1.000 ml) und einer kombinierten Seitenlänge von maximal 40 cm für zwei Seiten transportiert werden. Die Behälter müssen in den transparenten Plastikbeutel passen, der vollständig geschlossen sein muss.

In manchen Ländern/Regionen dürfen zusätzlich zu den unten genannten Gegenständen möglicherweise auch weitere Gegenstände nicht mit an Bord gebracht oder im aufgegebenen Gepäck transportiert werden. Weitere Informationen finden Sie in den Flughafen- und Stadtinfos.

Flüssigkeiten, Aerosole und Gele, die in einem Duty-Free-Shop am Abflughafen gekauft wurden, dürfen mit an Bord genommen werden. Je nach Land gelten jedoch möglicherweise folgende Bedingungen. Weitere Informationen finden Sie unter Duty-Free-Flüssigkeiten.

Größenrichtlinien
  • Für quadratische Beutel: Länge von maximal 20 x 20 cm
  • Für rechteckige Beutel: Summe beider Seiten maximal 40 cm Länge
Ausnahmen zu Flüssigkeitsvorschriften

Medikamente, Babymilch/-nahrung und Nahrungsmittel für besondere Ernährungsbedürfnisse dürfen mit an Bord genommen werden, ohne dass diese in einem transparenten Kunststoffbeutel verstaut werden müssen.

  • Für Medikamente kann bei der Sicherheitskontrolle die Vorlage eines Rezepts oder ärztlichen Attests verlangt werden, auf dem u.a. der Name der Erkrankung angegeben ist.
  • Muttermilch und Babynahrung sind jedoch nur für Passagiere mit einem Baby erlaubt.
    • Abflug aus den USA: Muttermilch (jedoch keine Babynahrung) kann auch dann mit an Bord genommen werden, selbst wenn kein Baby zusammen mit dem Passagier verreist. Diese muss den Inspektoren an der Sicherheitskontrolle vorgezeigt werden.
Abflüge von Thailand

An Bord dürfen nur Handdesinfektionsmittel bis zu 350 ml pro Behälter mitgeführt werden. Bitte beachten Sie, dass nach der Ankunft in Japan Behälter mit jeweils mehr als 100 ml Flüssigkeit bei einem internationalen Anschlussflug nicht mitgeführt werden können.

Abflug aus Großbritannien
  • Streng von den Behörden durchgesetzt.
    Werden Gegenstände gefunden, die Beschränkungen unterliegen, wird das Gepäck geöffnet und vom Sicherheitspersonal erneut überprüft. Die Durchführung von Kontrollen kann insbesondere während der Feiertage zum Jahresende und Neujahr mehr Zeit in Anspruch nehmen.
Hinweise
  • Legen Sie Ihren PC, Ihr Tablet und/oder Behälter mit Flüssigkeiten flach in die Schale. Legen Sie sie nicht auf andere Gegenstände.
  • Bitte stellen Sie im Voraus sicher, dass der Reißverschluss des durchsichtigen Plastikbeutels für Flüssigkeiten geschlossen werden kann.
    Lässt sich der Reißverschluss nicht schließen und/oder einige Gegenstände passen nicht in den Beutel, so werden diese entsorgt.
    • * Bitte beachten Sie, dass die Reisesets der ANA Business Class und First Class auch Flüssigkeiten enthalten.
Verfügbare Flüge

Die Bestimmungen gelten für Flüge aus den folgenden Ländern.

  • Nur internationale Strecken: Japan, Korea, Taiwan, Hongkong, Vietnam, China, Singapur, Indonesien, Philippinen, Myanmar.
  • Internationale Strecken und Inlandsstrecken (Flüge innerhalb der EU): EU-Mitgliedsstaaten*1, Vereinigtes Königreich, USA, Mexiko, Thailand, Indien, Kanada, chinesisches Festland, Philippinen, Kambodscha.
  • *1.
    27 EU-Mitgliedstaaten
    Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Italien, Kroatien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn und Zypern.
    Für die Nicht-EU-Mitgliedsländer Island, Schweiz und Norwegen gelten dieselben Regeln.

Kinderwagen und Kindersitze

Klappbare Kinderwagen, tragbare Babywiegen und Kindersitze können kostenlos aufgegeben werden, solange diese für den Reisenden bestimmt sind, der sie aufgibt.

Kinderwagen dürfen nur dann an Bord genommen werden, wenn sie zusammengefaltet die Größenvorgaben erfüllen.

  • Da nur ein Gepäckstück pro Passagier erlaubt ist, können Passagiere, die einen Kinderwagen an Bord bringen, keine weiteren Handgepäckstücke (wie eine Handtasche, eine Kamera oder einen Regenschirm) mit an Bord nehmen.
  • Bitte falten Sie den Kinderwagen, und verstauen Sie ihn in einer Hülle, bevor Sie die Ticketkontrolle passieren. Wenn Sie keinen eigenen Beutel besitzen, erhalten Sie von unserem Personal einen speziellen Kunststoffbeutel, der für diesen Zweck vorgesehen ist.

Erfahren Sie mehr über Reisen mit Kindern.

Mitführen von medizinischen Geräten an Bord

Wenn Sie Medikamente, medizinische Geräte oder Geräte wie CPAP-Geräte oder Hörgeräte, die Funkwellen aussenden, mitführen müssen, wenden Sie sich bitte im Voraus an den ANA Disability Desk, um zu überprüfen, ob der Gegenstand an Bord erlaubt ist.

  • Bereiten Sie sich darauf vor, den Hersteller, den Produktnamen, das Modell, die Größe, den Batterietyp usw. anzugeben.
  • Bitte beachten Sie, dass wir Ihre Geräte vor dem Abflug am Flughafen unter Umständen erneut überprüfen.

Hinweis: Scheren, auch solche, die Teil medizinischer Geräte sind, dürfen nicht an Bord mitgeführt werden.

Siehe auch: