Auf dieser Seite finden Sie die Informationen, die Sie benötigen, um sich einfach im Flughafen München „Franz Josef Strauß“ orientieren und Ihr Reiseziel finden zu können.
Karten der Ankunfts- und Abflugterminals und andere Informationen für Orientierung im Flughafen München „Franz Josef Strauß“ Airport.
Bitte legen Sie Ihren Reisepass vor. Hinweis: Bei der Einreise nach Deutschland ist keine Landekarte erforderlich. Weitere Informationen zu Reisen in bzw. zwischen Schengen-Staaten finden Sie in den Besonderen Hinweisen .
Die Einreisekontrolle findet auf Ebene 5 (H-Ebene) statt, nachdem Sie von Ebene 6 (Ankunftsebene) heruntergegangen sind. Nach der Einreise begeben Sie sich bitte über die G-Ebene (Ebene 4) bis zum Erdgeschoss (Ebene 3), um Ihr Gepäck abzuholen und durch die Zollkontrolle zu gehen.
Von der ANA Group durchgeführte Flüge starten vom Terminal 2 Satellit.
Weitere Informationen zur Flughafen-Lounge.
Auf in Deutschland oder anderen EU-Ländern gekaufte Artikel wird Mehrwertsteuer (MwSt.) erhoben, deren Erstattung Besucher beantragen können.
Einige Reisende haben Anspruch auf die „Fast-Track“-Sicherheitskontrolle. Reisende sollten nach den „Gold Track“-Schildern Ausschau halten.
Berechtigte Passagiere
Reisende dürfen von einem Gast begleitet werden.
Wenn Sie von ANA auf einen innerdeutschen Anschlussflug oder einen Anschlussflug im Schengenraum umsteigen (alle Boarding-Gates beginnend mit den Buchstaben: G oder K)
Wenn Sie von einem ANA-Flug auf einen Anschlussflug außerhalb des Schengenraums umsteigen (alle Boarding Gates beginnend mit den Buchstaben: H oder L)
Wenn Sie von ANA auf einen innerdeutschen Anschlussflug oder einen Anschlussflug im Schengenraum umsteigen (alle Boarding Gates beginnend mit den Buchstaben: G oder K)
Nehmen Sie nach der Sicherheitskontrolle in Ebene 6 die Rolltreppe hinunter auf Ebene 5 und folgen Sie dem Anfangsbuchstaben für die Boarding Gates „G“ oder „K“. Ist der Anfangsbuchstabe des Boarding Gates für Ihren Anschlussflug „G“, dann nehmen Sie nach der Einreise den Shuttle zum Terminal 2 (Gates G und H) und gehen Sie dann zum Boarding Gate „G“.
Wenn Sie von einem ANA-Flug auf einen Anschlussflug außerhalb des Schengenraums umsteigen (alle Boarding Gates beginnend mit den Buchstaben: H oder L)
Nehmen Sie nach der Sicherheitskontrolle in Ebene 6 die Rolltreppe hinunter auf Ebene 5 und folgen Sie dem Anfangsbuchstaben für die Boarding Gates „H“ oder „L“. Wenn der Buchstabe des Boarding Gates für Ihren Anschlussflug „H“ ist, dann nehmen Sie den Shuttle zum Terminal 2 (Gate G, H) und gehen Sie dann zum Boarding Gate „H“.
Passagiere mit einem Anschluss von einem deutschen Inlandsflug oder einem Flug aus dem Schengen-Raum an einen ANA-Flug:
Folgen Sie von der Ankunftshalle der Beschilderung zum „Gate L“, gehen Sie bis zur L-Ebene, gehen Sie dann durch die Passkontrolle und begeben Sie sich anschließend zum ANA Boarding Gate. Wenn Sie am Terminal 2 ankommen, nehmen Sie bitte den Shuttle zum Satellitenterminal; gehen Sie durch die Passkontrolle und begeben Sie sich dann zum ANA Boarding Gate.
Passagiere mit einem ANA-Anschlussflug an einen Flug aus einem Nicht-Schengen-Land:
Das Boarding Gate variiert je nach Abflugland. In allen Fällen folgen Sie bitte der Beschilderung zum „Gate L“ und begeben sich dann zum Boarding Gate für Ihren ANA-Flug. Wenn Sie am Terminal 2 ankommen, nehmen Sie bitte den Shuttle zum Satellitenterminal und begeben sich dann zum Boarding Gate für Ihren ANA-Flug. Je nach Abflugland können Sicherheitskontrollen durchgeführt werden.
Mit der Gründung der EU und dem Schengener Abkommen haben sich die Ein- und Ausreiseverfahren in Europa deutlich vereinfacht. Reist man als japanischer Staatsbürger in eines der Schengen-Länder ein, gelten alle weiteren Flüge innerhalb des Schengen-Raums als „Inlandsflüge“. Die folgenden Ein- und Ausreiseverfahren gelten für Passagiere, die von einem Schengen-Land in ein anderes Schengen-Land reisen.
Hinweis: Eventuell nimmt die Einreise- bzw. Ausreisekontrolle mehr Zeit in Anspruch, wenn der Passagier nicht über eine Einverständniserklärung verfügt. Die Einreise in das bzw. Ausreise aus dem Land kann nicht allein durch Vorlage dieser Erklärung garantiert werden; die Entscheidung liegt im Ermessen des zuständigen Beamten der Einreisekontrolle.
Passagiere, die ihr Visum nach der Ankunft in einem anderen Schengen-Land als Deutschland erhalten möchten, benötigen bei der Einreise nach Deutschland ein Schengen-Visum. Betroffene Passagiere sollten sich an die nächstgelegene deutsche Botschaft oder ein deutsches Konsulat wenden.