Flughafen München „Franz Josef Strauß“

Reisen zum und vom Flughafen München „Franz Josef Strauß“

Auf dieser Seite finden Sie die Informationen, die Sie benötigen, um sich einfach im Flughafen München „Franz Josef Strauß“ orientieren und Ihr Reiseziel finden zu können.

Hinweis

  • Ab dem 30. März 2025 starten und landen die Flüge vom Terminal 2 Satellit.
    Bitte beachten Sie die Informationen zur jeweiligen Route auf der Flughafenkarte.
  • Mitteilung zur Änderung des Check-in-Schalters
    Ab dem 30. März 2025 sind die Check-in-Schalter im Erdgeschoss (Ebene 3) 314–316 verfügbar.

Orientierungshilfe für den Flughafen München „Franz Josef Strauß“

Karten der Ankunfts- und Abflugterminals und andere Informationen für Orientierung im Flughafen München „Franz Josef Strauß“ Airport.

Ankunftsterminal

Karte der Ankunftsterminals des Flughafens München
Passkontrolle

Bitte legen Sie Ihren Reisepass vor. Hinweis: Bei der Einreise nach Deutschland ist keine Landekarte erforderlich. Weitere Informationen zu Reisen in bzw. zwischen Schengen-Staaten finden Sie in den Besonderen Hinweisen .

Zollabfertigung
  • Wenn Sie eine Zollerklärung abgeben müssen, folgen Sie bitte der roten Linie.
  • Wenn Sie keine Erklärung abgeben müssen, folgen Sie bitte der grünen Linie.
Ankunft am Terminal 2

Die Einreisekontrolle findet auf Ebene 5 (H-Ebene) statt, nachdem Sie von Ebene 6 (Ankunftsebene) heruntergegangen sind. Nach der Einreise begeben Sie sich bitte über die G-Ebene (Ebene 4) bis zum Erdgeschoss (Ebene 3), um Ihr Gepäck abzuholen und durch die Zollkontrolle zu gehen.

Unbegleitete Minderjährige
  • Reisende unter 18 Jahren, die ohne ein Elternteil bzw. einen Erziehungsberechtigen von oder nach Deutschland reisen, benötigen eine Einverständniserklärung.
  • Gemäß den gesetzlichen Bestimmungen Deutschlands müssen minderjährige Personen, die unter 18 Jahre alt sind und allein nach Deutschland einreisen oder aus Deutschland ausreisen (gilt auch für Transitpassagiere), eine von einem Elternteil oder einem gesetzlichen Vormund unterschriebene Einverständniserklärung vorweisen können.
    • Betroffene Passagiere sollten sich an die nächstgelegene deutsche Botschaft, ein deutsches Konsulat oder einen Honorarkonsul wenden. Wenn Ihr Wohnsitz sich in Deutschland befindet, kontaktieren Sie bitte die nächstgelegene Bundespolizeidirektion oder eine entsprechende öffentliche Einrichtung.
  • Zusätzlich zu den oben genannten Bestimmungen müssen allein reisende Passagiere im Alter von 5 bis 11 Jahren mit dem Junior Pilot-Programm von ANA reisen.

Abflugterminal

Karte der Abflugterminals des Flughafens München
Informationen zur Flughafenkarte

Von der ANA Group durchgeführte Flüge starten vom Terminal 2 Satellit.
Weitere Informationen zur Flughafen-Lounge.

Check-in
Mehrwertsteuererstattung

Auf in Deutschland oder anderen EU-Ländern gekaufte Artikel wird Mehrwertsteuer (MwSt.) erhoben, deren Erstattung Besucher beantragen können.

  • Die Ausstellung der erforderlichen Formulare für die Mehrwertsteuererstattung wird nicht von allen Geschäften angeboten. Bitte informieren Sie sich im Geschäft über den Umgang mit steuerfreien Einkäufen, und füllen Sie einen Ausfuhrschein aus.
  • Legen Sie bei der Abreise den gekauften Artikel, Ihren Reisepass, Ihre Bordkarte und den Ausfuhrschein beim Zoll vor, und lassen Sie den Ausfuhrschein abstempeln.
„Fast-Track“-Sicherheitskontrolle

Einige Reisende haben Anspruch auf die „Fast-Track“-Sicherheitskontrolle. Reisende sollten nach den „Gold Track“-Schildern Ausschau halten.

Berechtigte Passagiere

  • Business Class
  • Diamond Service-Mitglieder
  • Platinum Service-Mitglieder
  • Super Flyers-Mitglieder
  • Star Alliance Gold-Mitglieder

Reisende dürfen von einem Gast begleitet werden.

Transit

Karte des Flughafens München für Transit von ANA zu anderen Fluggesellschaften
Transfers von ANA zu anderen Fluggesellschaften
Ankunft am Terminal 2

Wenn Sie von ANA auf einen innerdeutschen Anschlussflug oder einen Anschlussflug im Schengenraum umsteigen (alle Boarding-Gates beginnend mit den Buchstaben: G oder K)

  • Bitte überprüfen Sie, zu welchem Boarding-Gate Sie sich für Ihren Anschlussflug begeben müssen. Gehen Sie bitte von der Ankunftshalle eine Etage nach unten (EBENE H) und begeben Sie sich dann zum Buchstaben „G“ oder „K“, je nachdem, welches Ihr Boarding-Gate ist. Am Flughafen München finden Einreise- und Sicherheitskontrollen sowie Zollkontrollen des Handgepäcks statt. Begeben Sie sich bitte anschließend zum Boarding-Gate Ihres Anschlussflugs. Wenn der Anfangsbuchstabe des Boarding-Gates für Ihren Anschlussflug „K“ ist, nehmen Sie das Shuttle zum Satellitenterminal und gehen Sie dann auf Ebene K zum Boarding-Gate.

Wenn Sie von einem ANA-Flug auf einen Anschlussflug außerhalb des Schengenraums umsteigen (alle Boarding Gates beginnend mit den Buchstaben: H oder L)

  • Bitte überprüfen Sie, zu welchem Boarding-Gate Sie sich für Ihren Anschlussflug begeben müssen. Gehen Sie bitte von der Ankunftshalle eine Etage nach unten (EBENE H) und begeben Sie sich dann zum Buchstaben „H“ oder „L“, je nachdem, welches Ihr Boarding-Gate ist. Wenn Sie die Sicherheitskontrolle durchlaufen haben und das Gate für Ihren Anschlussflug „H“ ist, begeben Sie sich bitte direkt auf Ebene H zum Boarding-Gate. Wenn der Anfangsbuchstabe des Boarding Gates für Ihren Anschlussflug „L“ ist, nehmen Sie den Shuttlezug zum Satellitenterminal und gehen Sie dann zum Boarding-Gate „L“. (In beiden Fällen ist eine Einreisekontrolle am Flughafen München nicht erforderlich.)
Ankunft am Terminal 2-Erweiterungsgebäude (Satellit)

Wenn Sie von ANA auf einen innerdeutschen Anschlussflug oder einen Anschlussflug im Schengenraum umsteigen (alle Boarding Gates beginnend mit den Buchstaben: G oder K)

Nehmen Sie nach der Sicherheitskontrolle in Ebene 6 die Rolltreppe hinunter auf Ebene 5 und folgen Sie dem Anfangsbuchstaben für die Boarding Gates „G“ oder „K“. Ist der Anfangsbuchstabe des Boarding Gates für Ihren Anschlussflug „G“, dann nehmen Sie nach der Einreise den Shuttle zum Terminal 2 (Gates G und H) und gehen Sie dann zum Boarding Gate „G“.

Wenn Sie von einem ANA-Flug auf einen Anschlussflug außerhalb des Schengenraums umsteigen (alle Boarding Gates beginnend mit den Buchstaben: H oder L)

Nehmen Sie nach der Sicherheitskontrolle in Ebene 6 die Rolltreppe hinunter auf Ebene 5 und folgen Sie dem Anfangsbuchstaben für die Boarding Gates „H“ oder „L“. Wenn der Buchstabe des Boarding Gates für Ihren Anschlussflug „H“ ist, dann nehmen Sie den Shuttle zum Terminal 2 (Gate G, H) und gehen Sie dann zum Boarding Gate „H“.

Anschlussflüge von anderen Fluggesellschaften zu ANA-Flügen, Karte des Flughafens München
Transfer von anderen Fluggesellschaften zu ANA

Passagiere mit einem Anschluss von einem deutschen Inlandsflug oder einem Flug aus dem Schengen-Raum an einen ANA-Flug:

Folgen Sie von der Ankunftshalle der Beschilderung zum „Gate L“, gehen Sie bis zur L-Ebene, gehen Sie dann durch die Passkontrolle und begeben Sie sich anschließend zum ANA Boarding Gate. Wenn Sie am Terminal 2 ankommen, nehmen Sie bitte den Shuttle zum Satellitenterminal; gehen Sie durch die Passkontrolle und begeben Sie sich dann zum ANA Boarding Gate.

Passagiere mit einem ANA-Anschlussflug an einen Flug aus einem Nicht-Schengen-Land:

Das Boarding Gate variiert je nach Abflugland. In allen Fällen folgen Sie bitte der Beschilderung zum „Gate L“ und begeben sich dann zum Boarding Gate für Ihren ANA-Flug. Wenn Sie am Terminal 2 ankommen, nehmen Sie bitte den Shuttle zum Satellitenterminal und begeben sich dann zum Boarding Gate für Ihren ANA-Flug. Je nach Abflugland können Sicherheitskontrollen durchgeführt werden.

Hinweise für den Flughafen München „Franz Josef Strauß“

Reisen zwischen Schengen-Ländern

Mit der Gründung der EU und dem Schengener Abkommen haben sich die Ein- und Ausreiseverfahren in Europa deutlich vereinfacht. Reist man als japanischer Staatsbürger in eines der Schengen-Länder ein, gelten alle weiteren Flüge innerhalb des Schengen-Raums als „Inlandsflüge“. Die folgenden Ein- und Ausreiseverfahren gelten für Passagiere, die von einem Schengen-Land in ein anderes Schengen-Land reisen.

  • Einreise:
    • Die Einreisekontrolle wird nur im ersten Ankunftsland vorgenommen.
    • Die Zollkontrolle des Handgepäcks wird im ersten Ankunftsland im Schengen-Raum vorgenommen, das aufgegebene Gepäck wird am Zielort kontrolliert.
  • Abflug:
    • Die Ausreisekontrolle wird nur im letzten Land des Schengen-Raums vorgenommen, aus dem Sie ausreisen.
    • Die Zollkontrolle erfolgt im Zielland.

Hinweis: Eventuell nimmt die Einreise- bzw. Ausreisekontrolle mehr Zeit in Anspruch, wenn der Passagier nicht über eine Einverständniserklärung verfügt. Die Einreise in das bzw. Ausreise aus dem Land kann nicht allein durch Vorlage dieser Erklärung garantiert werden; die Entscheidung liegt im Ermessen des zuständigen Beamten der Einreisekontrolle.

Visum

Passagiere, die ihr Visum nach der Ankunft in einem anderen Schengen-Land als Deutschland erhalten möchten, benötigen bei der Einreise nach Deutschland ein Schengen-Visum. Betroffene Passagiere sollten sich an die nächstgelegene deutsche Botschaft oder ein deutsches Konsulat wenden.