Gepäckinformationen

Gepäckinformationen für Flüge mit ANA und Partner-Airlines

Hier finden Sie Informationen zum Check-in und Transport von Gepäck sowie begrenzt zulässige und verbotene Gegenstände, die Vorgehensweisen bei Schäden oder Verlusten und vieles mehr.

Hinweise

Erläuterung zu den Richtlinien: Anforderungen in Bezug auf Handgepäck und persönliche Gegenstände (gilt für Flüge mit Boarding am/ab 1. Juli 2026)

Auf von der ANA Group durchgeführten Flügen dürfen Passagiere bis zu zwei Gegenstände mit an Bord nehmen: ein Handgepäckstück und einen persönlichen Gegenstand.
Zum 1. Juli 2026 ändert sich die maximale Größe für persönliche Gegenstände, die auf von der ANA Group durchgeführten Flügen mitgeführt werden dürfen, auf 40 cm x 30 cm x 20 cm.

Um ein reibungsloses Boarding, pünktliche Abläufe und mehr Sicherheit in der Kabine (weniger Risiko von Personenschäden durch herabfallendes Gepäck) zu gewährleisten, bedanken uns für Ihr Verständnis und Ihre Mitwirkung bei nachfolgenden Regeln.

Vielen Dank für Ihr Verständnis und Ihre Unterstüzung.

  • * Diese Änderung in Bezug auf die Größe betrifft ausschließlich „persönliche Gegenstände“ (z. B. Handtaschen, Schultertaschen). Die Größe des Handgepäckstücks (z. B. Koffer) bleibt unverändert. Bitte sehen Sie sich dazu die Tabelle unten an.
  Handgepäck
(Keine Änderung)
Persönlicher Gegenstand
(Maße geändert)
Typische Beispiele Koffer, Transportboxen usw. Handtaschen, Schultertaschen usw.
Anzahl der Gepäckstücke 1 1
Größe

100 oder mehr Sitzplätze:
Gesamtmaß aller Seitenlängen 115 cm (maximal 55 cm x 40 cm x 25 cm)

Weniger als 100 Sitzplätze:
Gesamtmaß aller Seitenlängen 100 cm (maximal 45 cm x 35 cm x 20 cm)

Maximal 40 cm x 30 cm x 20 cm
(ab 1. Juli 2026)
Gewicht Gesamtgewicht: Bis zu 10 kg
(Gesamtgewicht von Handgepäck und persönlichem Gegenstand)
Wo das Gepäck verstaut werden muss Oberes Gepäckfach/unter dem Sitz vor Ihnen Unter dem Sitz vor Ihnen
Gilt für Abflüge am/ab dem 1. Juli 2026
  • Persönliche Gegenstände dürfen maximal die Maße von 40 cm x 30 cm x 20 cm haben und müssen unter dem Sitz vor dem Passagier verstaut werden können.
Gilt für Abflüge am/ab dem 1. April 2026
  • Passagiere dürfen bis zu zwei Gegenstände in der Kabine mitführen: ein Handgepäckstück und einen persönlichen Gegenstand (z. B. Handtasche, Schultertasche usw.).
  • Persönliche Gegenstände müssen unter dem Sitz vor dem Passagier verstaut werden können.
  • Neben der Einhaltung der Größen- und Gewichtsbeschränkungen werden Passagiere gebeten, nur Gepäck mitzuführen, das sie ohne Hilfe im Gepäckfach verstauen können.
Begrenzt auf 2 Gegenstände: 10 kg insgesamt für ein Handgepäckstück und einen persönlichen Gegenstand. Bitte bringen Sie nur persönliche Gegenstände mit an Bord, die unter den Sitz vor Ihnen passen.

Diese Aktualisierung basiert auf den branchenweiten Richtlinien für Handgepäck, die von der Scheduled Airlines Association of Japan festgelegt wurden und einer Vorgabe der Luftfahrtbehörde des japanischen Ministeriums für Land, Infrastruktur, Verkehr und Tourismus folgen.

Weitere Angaben zur Größe und Anzahl der zulässigen Handgepäckstücke (z. B. Koffer) finden Sie unter:
Allgemeine Regeln für Handgepäck und im Besonderen zur Größe 

Änderungen beim Umgang mit Powerbanks (gültig für Abflüge ab dem 24. April 2026)

Im Zuge der Änderungen der internationalen Standards der International Civil Aviation Organization (ICAO) und den vom japanischen Ministerium für Land, Infrastruktur, Verkehr und Tourismus veröffentlichten Änderungen der Richtlinien werden auch die Regelungen zur Anzahl von Powerbanks, die mit an Bord genommen werden dürfen, sowie für das Aufladen wie folgt geändert.

  • Darf nicht im aufgegebenen Gepäck mitgenommen werden.
  • Die Leistung darf höchstens 160 Wh betragen.
  • Es dürfen maximal 2 Powerbanks pro Person mitgeführt werden.
  • Um Kurzschlüsse zu vermeiden, schützen Sie die Kontakte bitte mit Klebeband oder legen Sie sie in einen Plastikbeutel, um eine sichere Isolierung sicherzustellen.
  • Das Laden von Powerbanks über die Steckdosen an Bord ist untersagt.
  • Verwenden Sie keine Powerbanks, um andere elektronische Geräte aufzuladen.
Bestimmungen für den Transport von Ersatzbatterien/-akkus im Handgepäck: Zwei Powerbanks mit 100–160 Wh: Bis zu 2 zulässig. Eine Powerbank mit einer Leistung von unter 100 Wh und eine mit 100–160 Wh: Bis zu 1 zulässig. Zwei Powerbanks mit 100–160 Wh: Nicht zulässig.

Transport von Geräten mit Lithium-Batterien, die von einem Rückruf betroffen sind

Die Luftfahrtbehörde des japanischen Ministeriums für Land, Infrastruktur, Transport und Tourismus informierte Fluggesellschaften über die Bedingungen für den Transport von Lithium-Batterien, die einem Rückruf unterliegen, und elektronischen Geräten, die solche Batterien enthalten.

Weitere Informationen hierzu finden Sie unter „Transport von Geräten mit Lithium-Batterien, die von einem Rückruf betroffen sind“.

Informationen zu Anzahl, Gewicht und Größe sowie Übergepäckgebühren für aufgegebenes Gepäck auf ANA-Flügen.

Erhalten Sie Informationen zu Größe und Anzahl der Gepäckstücke, die als Handgepäck mitgeführt werden können, und solche, für die besondere Anforderungen gelten.

Erhalten Sie Informationen zum Umgang mit Schäden an aufgegebenem und mit vergessenem Gepäck in Flugzeugen oder Lounges.

Erhalten Sie Informationen zu Gegenständen, die an Bord des Flugzeugs nicht erlaubt sind, sowie zu eingeschränkt zulässigen Gegenständen.

Als Codeshare-Flug werden Flüge bezeichnet, die unter einer Flugnummer von ANA (NH) mit dem Flugzeug und dem Bordpersonal einer Partnerfluggesellschaft durchgeführt werden. Die Vorschriften dieser Fluggesellschaften können sich bezüglich Freigepäckmenge, Übergepäckgebühren usw. unterscheiden.

Zusätzliche Gepäckbestimmungen

Gepäckhinweise

Weitere Informationen zur Gepäckabfertigung finden Sie in den Beförderungsbedingungen der ANA für Passagiere und Gepäck.